Arbeitnehmerveranlagung 2021 – Tipps und Informationen rund um den „Steuerausgleich“
Lohnsteuerpflichtige Einkünfte werden grundsätzlich nachträglich veranlagt. Die Veranlagung erfolgt entweder freiwillig (Antragsveranlagung) oder zwingend (Pflichtveranlagung).