Wie bereits in unserem Beitrag vom 19.12.2023 berichtet, wurde durch das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 der Kreis der spendenbegünstigten Organisationen (Vereine) deutlich – unter anderem auf die Bereiche Sport, Bildung sowie Kunst- und Kultur – ausgeweitet. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen finden sich in § 4a EStG. Ist ein Verein auf der Liste der spendenbegünstigten Organisationen gelistet, sind die Spenden für Spender steuerlich absetzbar.
Um in den Genuss der Spendenbegünstigung zu kommen, ist bis 30.6.2024 ein entsprechender Antrag beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Das hierzu vorgesehene Formular ist nunmehr auch in FinanzOnline verfügbar.
Vereine die noch keine Steuernummer haben, müssen sich vorab beim Finanzamt registrieren. Die Zeit drängt also, insbesondere sei darauf hingewiesen, dass im Zuge der Antragsstellung zur Spendenbegünstigung auch eine entsprechende Bestätigung eines Wirtschaftstreuhänders beizufügen ist.
Weiterführende Informationen finden Sie insbesondere unter dem folgenden Link:
Informationsseite des Finanzministeriums zur Spendenbegünstigung
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