Werden an den einzelnen Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer nur steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigungen geleistet, hat der begünstigte Rechtsträger (zB Verein) sämtliche in einem Kalenderjahr ausbezahlte Reiseaufwandsentschädigungen für jeden einzelnen Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer in das dafür vorgesehene amtliche Formular einzutragen und dem Finanzamt bis spätestens Ende Februar des Folgejahres (dh erstmals im Jahr 2024) zu übermitteln.
Nunmehr wurde seitens des Finanzministeriums sowie der Sozialversicherung ein gemeinsamer Leitfaden herausgegeben in dem viele Informationen und Beispiele enthalten sind. Weiter wird die grundlegende abgabenrechtliche Würdigung in einzelnen Fällen dargestellt.
Sie finden den Leitfaden unter diesem Link!
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