Grundsätzlich stellen Einkünfte aus der Einspeisung von elektrischer Energie aus der eigenen Photovoltaikanlage in das öffentliche Netz Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar, sofern der Veranlagungsfreibetrag von € 730 überschritten wird. Auch wenn die Einspeisetarife derzeit eher gering ausfallen, könnte der Veranlagungsfreibetrag bald überschritten werden.
Zur Förderung der privaten Eigenversorgung gilt Folgendes: Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet, sind ab der Veranlagung 2022 steuerfrei.
Für den aus der Photovoltaikanlage selbst erzeugten und verbrauchten Strom fällt keine Elektrizitätsabgabe an.
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