Mit Montag, 7.11.2022 ist nun bis 21.11.2022 eine Voranmeldung für die Beantragung des Energiekostenzuschusses möglich. Eine Voranmeldung ist jedenfalls Voraussetzung für eine darauf folgende Beantragung des Energiekostenzuschusses. Die Voranmeldung sowie die Beantragung des Zuschusses erfolgen über den Fördermanager des AWS. Da die Zuerkennung der Förderung mittels First Come – First Serve erfolgt, ist eine rasche Durchführung der Voranmeldung und darauf folgend auch der Beantragung entscheidend.
Als Beilage zu diesem Mail finden Sie eine erste Übersicht über den Ablauf und die Beantragung der Förderung (Quelle: AWS):
Antragsberechtigte Unternehmen
Der Energiekostenzuschuss richtet sich an folgende Unternehmen:
- Unternehmen mit MEHR als EUR 700.000, – Jahresumsatz
– Die Förderung wird in 4 Stufen angeboten. Der Zuschuss muss EUR 2.000 übersteigen.
– Diese Unternehmen müssen das Kriterium „energieintensiv“ mittels einer Feststellung durch ihre Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung/Bilanzbuchhaltung nachweisen
o Die Energiekosten müssen mindestens 3 Prozent des „Umsatzes/Produktionswertes“ ausmachen. Dies gilt für die Basisstufe 1
o Bei Stufe 2, 3 und 4 gelten Unternehmen auch dann als energieintensiv, wenn die zu entrichtende nationale Energiesteuer mindestens 0,5 % des Mehrwertes beträgt. - Unternehmen mit maximal EUR 700.000, – Jahresumsatz
Für diese ist besonders relevant:
– Kriterium „energieintensiv“ muss nicht erfüllt werden
– Es gilt eine Untergrenze: der Zuschuss muss EUR 2.000 übersteigen.
– Für Unternehmen, die diese Untergrenze unterschreiten, wird zurzeit ein gesondertes Modell von der Bundesregierung erarbeitet
Was wird gefördert?
In der Basisstufe (Stufe 1) werden bei Strom, Erdgas und Treibstoffen 30 Prozent der Preisdifferenz zum Durchschnittswert des Jahres 2021 als Förderung vergeben. Die maximale Förderhöhe beträgt pro Unternehmen bzw. verbundenen Unternehmen EUR 400.000. Der Zuschuss muss EUR 2.000 übersteigen.
Eine Voranmeldung bzw. Antragsstellung ist demnach dann sinnvoll, wenn die Mehraufwendungen im Vergleich zum Durchschnitt des Vorjahres EUR 6.500,- oder mehr betragen. Für Unternehmen die die Zuschussgrenze von mind. EUR 2.000 nicht erreichen, ist eine gesonderte Förderung geplant. Hierzu ist keine Voranmeldung ab 7.11.2022 notwendig. Die Förderung soll über eine eigene, noch bekannt zu gebende, Förderstelle abgewickelt werden.
Für die Förderungen in den Stufen 2 bis 4 gelten separate Regelungen.
Weiterführende Informationen
Zahlreiche weiterführende Informationen und Dokumente, insbesondere eine Informationsbroschüre, finden Sie auf der Webpage des AWS unter folgendem Link:
Hinweis
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als EUR 700.000,- benötigen eine Feststellung der Energieintensität durch einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Bilanzbuchhalter.
Gerne unterstützen wir Sie im Zuge der Voranmeldung, Beantragung und auch Feststellung der Energieintensität. Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Beratungsbedarf direkt an unsere Kanzlei unter +2623 72357 oder per Mail unter office@gutmann-consulting.at .