Die Energiekostenpauschale richtet sich an Klein- und Kleinstunternehmen und wir in Form einer Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 € und 2.475 € gewährt. Seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft wurde hierfür eine eigene Webpage mit Informationen eingerichtet:
Energiekostenpauschale für Unternehmen
Voraussetzungen
- Umsatz zwischen 10.000,- und 400.000,- EUR
- USP-Zugang
- Handysignatur oder ID-Austria
- Bekanntgabe der ÖNACE sowie des Jahresumsatzes 2022
Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen, Realitätenwesen und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen.
Zeiträume für die eine Energiekostenpauschale beantragt werden kann
- 1. Februar 2022 bis 31. Dezember 2022,
- 1. Februar 2022 bis 30. September 2022 oder
- 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022.
Auf der Webpage Energiekostenpauschale für Unternehmen kann ein Selbstcheck durchgeführt werden, der in wenigen Schritten ermittelt ob das Unternehmen / oder Unternehmer antragsberechtigt ist. Der Antrag Selbst ist über das Unternehmensserviceportal einzureichen.
Unter diesem Link finden Sie die FAQ. Hier finden Sie auch sämtliche Informationen wie Sie sich beim USP registrieren können sofern Sie nicht bereits über einen Zugang verfügen.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass die Antragsstellung durch jedes Unternehmens selbst erfolgen muss und eine Antragsstellung durch unsere Kanzlei leider nicht möglich ist.